AGB`s der Tanzband “Happy-Connection” Stand 01.06.2012
Der Aufbau der Instrumente erfolgt
unmittelbar vor Spielbeginn und dauert ca. 1,5 Std.
Sollte ein anderer Zeitpunkt gewünscht werden, so wird hierfür
mind. je eine (1) Stunde berechnet.
Zwecks Aufbau der Instrumente/Anlage
benötigen wir die Telefonnummer des Ansprechpartners
(der Lokalität /Vereinsraum/Verantwortlichen) wichtig!!!
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu
tragen, dass die Spielfläche und der Zugang
vom PKW bis zum Platz der Spielfläche frei ist.
Die Stellfläche der Musik beträgt in der Breite ca. 4,5m und ca. 2,5m in der Tiefe.
Der Veranstalter sorgt für die elektrische
Versorgung des Bühnenequipment und trägt die Stromkosten.
Es werden im Bereich der Musik mindestens zwei Stromkreise mit je
16 Ampère (=2x 220 V)
benötigt (normaler Hausstrom). Bei Veranstaltungen im Freien/Zelt
oder über 250 Pers. Starkstrom (32Amp /64Amp).
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der
Musik eine geschlossene Räumlichkeit zur Anlegung der
Künstlergarderobe
zur Verfügung steht (ca. 30min vor/nach Spielbeginn). Aus
hygienischen Gründen keine Toilettenräume!
Die Art der Darbietung sowie die
künstlerische und musikalische Gestaltung obliegt
ausschließlich der Tanzband "Happy-Connection“. Wir sind jedoch
bemüht Wünsche zu berücksichtigen.
Ein Rügerecht bezüglich einer künstlerischen oder technisch
unzureichenden Ausstattung steht dem Veranstalter nicht
zu.
Die Mindestspielzeit beträgt 6
Stunden.
Bei Abweichung der Mindestspielzeit wird eine (1) Stunde für Auf–
und –Abbau der Anlage
und eine (1) Stunde für An- und –Abfahrt berechnet.
Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
Das Essen und die Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt.
Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
Für die persönliche Sicherheit des
Künstlers an dem Veranstaltungsort,
sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte
im Verantwortungsbereich
des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des
BGB.
Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
Sind einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages anfechtbar oder unwirksam,
so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht
berührt. Streichungen,
Änderungen oder Ergänzungen einzelner oder mehrerer Vertragspunkte
sind unzulässig.
Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ohne wichtigen Grund ist unzulässig.
Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer
behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner
seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden
beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden.
Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder
Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten
selbst.
Kann infolge einer Anordnung der
Dienstherren/ Arbeitgeber oder Krankheit, der Termin nicht wahr
genommen werden,
verpflichtet sich die Band für gleichwertigen Ersatz sorge zu
tragen. Der Veranstalter ist nicht an das Angebot gebunden,
sondern kann sich in Höhe der vereinbarten Kosten eine Ersatzband
engagieren bei Selbstbeschaffung
seitens des Veranstalters trägt die Differenz der
Veranstalter.
Bei Open-Air- Veranstaltung bitte
geeignete Überdachung bereitstellen. Der Veranstalter hat dafür
Sorge zu tragen,
dass die Band und Anlage vor Witterungs-Einflüssen geschützt sind.
Wird dies nicht eingehalten,
kann die Band vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
verlangen
Ca. 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung
sollten Sie uns (die Band) anrufen und mit uns die
organisatorischen Details besprechen.
Sollten persönliche Gespräche gewünscht werden, so wird hierfür
mind. eine (1) Stunde berechnet plus ggf. anfallende
Fahrtkosten.
Auf Wunsch stehen dem Veranstalter während
der Spielzeit folgende Geräte gratis zur Verfügung:
CD-Player,
Musikkassettengerät, Minnidisk und ein (1) drahtloses Mikrofon.
Bedienung durch die BAnd.
Für Schäden an den Tonträgern oder Anlagen (Mikro) die durch
unsachgemäße Bedienung auftreten haftet der
Veranstalter.
Die Rechtstellung der Tanzband Happy-Connection sieht selbstständige Musiker.
Für ausreichende Werbung sorgt der
Veranstalter. Wird vom Veranstalter Werbe-material über die Band
benötigt,
wird seitens der Tanzband „Happy-Connection“ kostenlos
Werbematerial zur Verfügung gestellt (Plakate Din 1/A2 ,
Flyer).
Für beide Vertragspartner gelten die Ausnahmen und Regelungen für Verträge nach dem BGB.
Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen.
Bei Nichterfüllung des Vertrages seitens
der Vertragspartner –1- bzw. -2 -
werden als Vertragsstrafe 2/3 der Mindestspielzeit fällig z.B.
514 € (für ein Duo).